Newsberichte
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Änderungen bei der AU ab 2010 und Ausblick auf neue Messtechnik Am 01. Januar 2010 tritt die zweite Stufe der 41. Änderungsverordnung der StVZO zur Neuordnung der technischen Fahrzeugüberwachung in Kraft. Damit kommen auf AU-berechtigte Werkstätten einige Änderungen zu. Mit Blick auf die Weiterentwicklung der AU setzt sich der ASA-Verband im Sinne eines besseren Umweltschutzes für eine präzisere Messtechnik für Dieselabgase und strengere Grenzwerte ein. Die Abgasuntersuchung (AU) hat sich seit ihrer Einführung im Jahr 1985 für Kfz-Werkstätten zu einem wichtigen Kundenbindungsinstrument entwickelt. Seitdem mussten sowohl die Prüftechnik als auch die Abläufe immer wieder an neue Gesetzgebungen und den Stand der Fahrzeugtechnik angepasst werden. „Die tiefgreifendsten Änderungen gab es mit der 41. Änderungsverordnung der StVZO zur Neuordnung der technischen Fahrzeugüberwachung, dem so genannten Konzept 2006/2010“, sagt Harald Hahn, Vorsitzender des ASA-Arbeitskreises Diagnose. Damit habe der Gesetzgeber nicht nur auf neue Fahrzeugtechnologien reagiert, sondern zugleich die zweistufige Integration der AU in den Prüfumfang der Hauptuntersuchung (HU) vorgenommen. AU-Plakette entfällt Die erste Stufe ist am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Seitdem ist die AU für Fahrzeuge mit OBD ein Teil der HU. Damit ist bei der AU an diesen Fahrzeugen die Sichtprüfung der abgasrelevanten Bauteile entfallen. Zudem stellt die Werkstatt bei bestandener Abgasuntersuchung nicht mehr eine Prüfbescheinigung, sondern einen Prüfnachweis aus, der dem HU-Prüfer vorzulegen ist. Wenn am 1. Januar 2010 die zweite Stufe des Konzeptes 2006/2010 in Kraft tritt, gilt dieses Prozedere für alle Fahrzeuge. Hinzu kommt noch, dass ab dem kommenden Jahr die AU-Plakette am vorderen Kennzeichen ausgedient hat. Die bestandene AU wird durch die HU-Plakette am hinteren Kennzeichen nach außen dokumentiert.
Ältere AU-Geräte nicht mehr zulässig Mit dem Inkrafttreten der zweiten Stufe des Konzeptes 2006/2010 kommt auch das Aus für ältere AU-Geräte, die noch nach dem Leitfaden 1 und 2 arbeiten. „Mit diesen Softwareversionen ist das Ausstellen eines Prüfnachweises nicht möglich“, erklärt Hahn. Deshalb dürfen solche Geräte nur noch bis zum 31. Dezember 2009 eingesetzt werden. Ob die Kfz-Werkstatt ein neues Gerät anschaffen muss, hängt davon ab, ob der bestehende Tester auf den AU-Leitfaden 4 aufgerüstet werden kann oder nicht. Letzterer ist seit dem 01. Dezember 2008 in Kraft und für alle Fahrzeuge mit OBD, die nach dem 01. Januar 2006 zugelassen wurden, verbindlich vorgeschrieben. Für diese Fahrzeuge gilt das zweistufige Prüfverfahren, bei dem die Software des AU-Gerätes entscheidet, ob nach dem Auslesen der OBD-Daten eine Endrohrprüfung notwendig ist oder nicht.
Unsicherheiten bei Lkw-AU „Nach einigen Anlaufschwierigkeiten konnte die Anwendung des AU-Leitfadens 4 bei Pkw problemlos umgesetzt werden. Große Unsicherheiten gibt es jedoch bei der Anwendung der neuen Gerätesoftware bei Lkw“, fasst Hahn die Erfahrungen der AU-Gerätehersteller zusammen. „Denn aufgrund spezieller Voraussetzungen ist bei Lkw mit OBD die Abgasuntersuchung nach dem Leitfaden 4 nur dann erforderlich, wenn der Fahrzeughersteller dieses Verfahren verbindlich vorschreibt“, so der Diagnosefachmann weiter. Bisher habe dies nur Daimler getan. „Alle anderen Lkw-Hersteller beschäftigen sich noch mit diesem Thema. Die Weiterentwicklung der AU und der künftige AU-Leitfaden 5 werden in diesem Punkt jedoch mehr Klarheit schaffen“, so Hahn.
Endrohrprüfung bleibt „Die Änderungen bei der AU, die am 01. Januar 2010 in Kraft treten, haben viele Werkstätten verunsichert“, stellt Hahn fest. „Befürchtungen, wonach ab diesem Datum die Abgasmessung nicht mehr notwendig sei, ist aber völlig unbegründet. Die Endrohrmessung der Abgase ist nicht nur in der deutschen Gesetzgebung sondern auch in dem EU-Gesetz EC 96/96 - EC 2009/40 verankert“, betont der ASA-Arbeitskreisvorsitzende. Dass in Deutschland ein zweistufiges Prüfverfahren unter Einbeziehung der OBD-Informationen eingeführt wurde, stehe nicht im Widerspruch zu geltenden Gesetzen sondern sei eine logische Konsequenz aus der Weiterentwicklung der Fahrzeugtechnik und somit auch der AU.
Ausblick auf künftige Prüfverfahren „Die Änderungen, die Anfang nächsten Jahres bei der AU in Kraft treten, werden mit Sicherheit nicht die letzten sein“, sagt Hahn. Nach wie vor gelte es, die Prüfverfahren und den Prüfablauf an die aktuelle Fahrzeugtechnik anzupassen. Ein besonderes Augenmerk gilt hierbei der Prüfung der Abgase von Dieselfahrzeugen. „Für moderne Selbstzünder mit Partikelfilter ist das in die Jahre gekommene und heute noch aktuelle Trübungsmessverfahren zu ungenau, um die Funktion des Abgasreinigungssystems beurteilen zu können“, sagt Hahn. Aus diesem Grund hat eine Projektgruppe mit Teilnehmern von Dekra, TÜV, ZDK und dem ASA-Verband unter dem Projektnamen „Emission 2010“ moderne Dieselfahrzeuge mit neuer Abgasmesstechnik untersucht. „Bei diesen Untersuchungen hat sich herausgestellt, dass die OBD die Wirkungsprüfung nicht ersetzen kann. Denn in zahlreichen Fällen sind defekte Partikelfilter vom OBD-System gar nicht erkannt worden“, berichtet Hahn. Eine weitere Erkenntnis aus dem Projekt „Emission 2010“ sei die Tatsache, dass die Grenzwerte für viele Fahrzeuge nicht angemessen und bezogen auf die eingesetzte Technologie teilweise viel zu hoch sind. Ferner haben die Untersuchungen ergeben, dass bei einem Trübungswert von 1,0 m-1 bis 1,5 m-1 die Durchfallquote bei 10 Prozent liegt. „Dieses Ergebnis lässt erkennen, dass die Abgasuntersuchung ihre Berechtigung hat. Zudem wird deutlich, dass bei einem nach unten angepassten Grenzwert noch viel mehr Fahrzeuge zum Bestehen der AU repariert werden müssten,“ sagt Hahn und fügt hinzu: „Ganz nebenbei haben die Untersuchungen auch bewiesen, dass die neue vom ASA-Verband zur Verfügung gestellte Messtechnik auf Basis der Partikelmessung mit Streulichtverfahren praxistauglich ist und respektable Ergebnisse liefert.“ Für die Weiterentwicklung der AU fordert der ASA-Verband sowohl eine höher auflösende Messtechnik für Dieselabgase als auch das Absenken der heute gültigen Grenzwerte. Bereits in den nächsten Wochen wird der ASA-Verband Hahn zufolge mit der PTB in Braunschweig Gespräche zur Bauartzulassung von Partikelmessgeräten aufnehmen. Deren Einsatz in Werkstätten und Prüforganisationen soll noch mehr schadhafte Abgasnachbehandlungssysteme bei der AU enttarnen und so zu einem besseren Umweltschutz beitragen.
Bildtext: Harald Hahn, Vizepräsident und Vorsitzender des ASA-Arbeitskreises "Diagnosegeräte" |